Was ist die Mittagsaufsicht?

Die Mittagsaufsicht (auch Mittagsbetreuung) stellt die Beaufsichtigung der Schüler der Unterstufe (insbesondere der ersten und zweiten Klassen) in Freistunden zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht dar. Sie erfolgt unabhängig von der Nachmittagsbetreuung und steht somit auch Schülerinnen und Schüler offen, die nicht die Nachmittagsbetreuung besuchen.

 

Achtung - diese Regelung gilt nur, wenn Regelunterricht am Nachmittag stattfindet. Bei Unverbindlichen Übungen steht Ihnen diese Art der Betreuung leider nicht zur Verfügung. Es wird keine Lern- oder Freizeitbetreuung geboten. Sie dient lediglich der beaufsichtigten Überbrückung von Freistunden. 

Warum Mittagsaufsicht?

Schülern der Unterstufe ist der unbeaufsichtigte Aufenthalt im Schulgebäude nicht gestattet. Zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht (es gilt nur der Regelunterricht) wird deswegen in Form der Mittagsaufsicht eine Betreuung angeboten. 

Ablauf / Regeln

  • Die Mittagsbetreuung ist kostenlos.
  • Sie darf maximal an zwei Tagen pro Woche für je zwei Stunden (5. und 6. Stunde) in Anspruch genommen werden.
  • Es muss eine eigene Anmeldung erfolgen.
  • Für kurzfristige Änderungen im Stundenplan ist keine Änderung notwendig.